Menschen können aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein, selbst für ihre Angelegenheiten zu sorgen. Dies betrifft so-wohl Jugendliche als auch Erwachsene und – je nachdem – ihre Kinder. Das Kindes- und Erwachsenschutzrecht hat das Ziel, ihnen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.